I.

Die Soziale Marktwirtschaft ist die erfolgreichste Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des 20. Jahrhunderts. Sie ist die Wettbewerbsordnung, die ein Höchstmaß von wirtschaftlichem Nutzen und sozialer Gerechtigkeit für alle erbringt. Sie steht im Gegensatz sowohl zum System der staatlichen Kommandowirtschaft als auch zum System der laissez-faire-Wirtschaft des Altliberalismus. Sie ist die Ordnung, in der Freiheit und Leistungsfähigkeit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit bestmöglich zusammenbestehen können. Die Soziale Marktwirtschaft muß deshalb auch die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des 21. Jahrhunderts sein.


Heute wird aber gefragt, ob sie noch ein taugliches Ordnungskonzept für die Zukunft ist. Viele halten das nicht mehr für selbstverständlich. Sie sagen, im Zeitalter der Globalisierung sei es unmöglich oder sogar überflüssig, das

Grundprinzip der Sozialen Marktwirtschaft zu verwirklichen, nämlich die Ordnung des Wettbewerbs durch staatliche Wettbewerbspolitik. Sie sagen, die Rolle des Staates als Regelsetzer und Schiedsrichter des Wettbewerbs sei überholt. Sie sagen, daß die Soziale Marktwirtschaft in ihrer heutigen Ausformung die Innovations-, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft knebelt. Sie sagen, daß sie gar nicht mehr wirklich sozial ist. Die Leistungsbereiten und -fähigen würden in ihrer Entfaltung behindert. Dringende wirtschaftliche Strukturveränderungen würden erschwert und verzögert. Den wirklich Schwachen, zum Beispiel Langzeitarbeitslosen oder kinderreichen Familien würde keine wirkliche Perspektive eröffnet. Es wird heute gefragt, ob nicht der ungezügelte Kapitalismus in Wirklichkeit sozialer sei als die sogenannte Soziale Marktwirtschaft.

Tatsächlich sind Fehlentwicklungen, Verkrustungen und Defizite nach 50 Jahren unbestreitbar. Sie zeugen aber nicht von der Überholtheit des Modells. Sie zeugen vom Rückgang der politischen Fähigkeit und Bereitschaft, die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft durchzusetzen und die Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Menschen und der Unternehmen mit der gleichzeitigen Förderung sozialer Belange zu verbinden.

Die Soziale Marktwirtschaft ist von ihrem Ursprung her ein dynamisches Modell. Ihre Dynamik lebt von dem Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch größtmöglicher individueller Freiheit und dem Auftrag zur Abwehr wirtschaftlicher Machtzusammenballungen, zu sozialem Ausgleich und Gerechtigkeit. Dieses Spannungsverhältnis muß ständig den Gegebenheiten und Möglichkeiten entsprechend justiert werden. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wurde die Justierung vernachlässigt. Dadurch kam es zu Verkrustungen und Erstarrungen, die wir beseitigen müssen, damit die Dynamik des Systems sich wieder voll entfalten kann. Es ist höchste Zeit, Rituale zu verabschieden und die Herausforderungen zur Dynamisierung und Fortgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft anzunehmen.

An die Stelle der erforderlichen Gestaltung ist oft genug Verwaltung getreten. Verwaltung ohne Gestaltungswille wird aber zwangsläufig zur Mangelverwaltung. Sie flickschustert an allen Enden. Sie ist geschäftig, kommt aber substantiell nicht von der Stelle. Die Gestaltungsverweigerung der politisch Verantwortlichen findet heute ihren deutlichsten Ausdruck im Versagen in der Arbeitsmarktpolitik. Riesters Neuregelung der betrieblichen Mitbestimmung, seine Festlegung eines pauschalen Rechtsanspruchs auf Teilzeit, die Einschränkungen bei den befristeten Arbeitsverhältnissen, die Neuregelung der 630 DM-Jobs, die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit, die Abschaffung der praxisnahen Regelungen zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Diese "Meilensteine" der rot-grünen Wirtschafts- und Sozialpolitik sind ebensoviele Meilensteine des Dirigismus und der Bürokratie. Sie erhöhen die Hürden für Arbeitsuchende. Sie gehen zu Lasten von mehr Beschäftigung. Sie ignorieren die betriebliche Wirklichkeit. Sie schränken den unternehmerischen Handlungsspielraum ein. Sie verhindern Existenzgründungen. Unter dem Etikett der Sicherung des Sozialstaats sind sie in Wirklichkeit unfair, ungerecht und unsozial. Das sind nicht die Mittel, mit denen Deutschland die Zukunft gewinnt. Häufig wird gesagt, die Sozialdemokratie habe ihre soziale Kompetenz verloren und dafür Wirtschaftskompetenz gewonnen. Ersteres ist richtig, letzteres hat sich schon jetzt als falsch erwiesen.

In der Sozialen Marktwirtschaft ist das Soziale nicht Beiwerk des Marktkapitalismus, sondern integraler Bestandteil der Wettbewerbsordnung. Kompetenz im einen Bereich und mangelnde Kompetenz im anderen ist immer Inkompetenz im Ganzen. Es kommt darauf an, Wirtschafts- und Sozialkompetenz in der spannungsvollen und dynamischen Einheit einer Kompetenz für die Soziale Marktwirtschaft wieder zu verbinden.

Die Soziale Marktwirtschaft ist eine wertorientierte Ordnung. Sie lebt von ethischen Voraussetzungen, die sie selber nicht schaffen kann. Märkte sind unentbehrlich, aber im Markt erschöpft sich nicht das Wesen einer freiheitlichen und sozial gebundenen Gesellschaftsverfassung. Die Welt der Wirtschaft muß aus sittlichen Reserven schöpfen, mit denen sie steht und fällt. Markt, Wettbewerb und das Spiel von Angebot und Nachfrage erzeugen diese Reserven nicht, sondern müssen sie von Bereichen diesseits des Marktes beziehen. Gerechtigkeitssinn, Ehrlichkeit, Fairness, Selbstdisziplin, Leistungsbereitschaft, Maßhalten, Gemeinsinn, Achtung vor der Würde des Anderen und den natürlichen Grundlagen des Lebens - das alles sind Haltungen, die die Menschen bereits mitbringen müssen, wenn sie sich auf den Märkten betätigen. Die Politik der Sozialen Marktwirtschaft muß die Institutionen fördern, die den Menschen Halt und Sicherheit geben. Sie muß die Menschlichkeit und Übersichtlichkeit der Lebensverhältnisse bewahren. Die kleineren Lebenskreise in Familien und Lebensgemeinschaften, in Nachbarschaften, Stadtteilen, Gemeinden, Kirchen, Betrieben, Vereinen oder Initiativen haben gerade auch in der Zukunft der Wissensgesellschaft eine unentbehrliche Funktion. Kein Fortschritt verdient seinen Namen, wenn er auf Kosten von Maß und Mitte geht. Ein Gemeinwesen, das nur durch materielle Interessen zusammengehalten würde, würde auch materiell seine Zukunft verlieren.

Die Soziale Marktwirtschaft muß heute neu fundiert werden. Diese Aufgabe ist lösbar. Sie muß auch gelöst werden. Denn es gibt keine verantwortbare Alternative. Fraglich ist nicht, ob die Soziale Marktwirtschaft ein zukunftsfähiges Ordnungsmodell ist. Fraglich ist vielmehr, wie dieses Ordungskonzept in Zukunft unter veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen fortgestaltet werden muß.

II.

Die außenwirtschaftlichen und außenpolitischen Verhältnisse Deutschlands sind grundsätzlich andere als in den Nachkriegsjahren. Die wichtigsten Zäsuren sind das Ende des Ost/West-Konfliktes, die fortgeschrittene europäische Integration (Euro-Raum) und die bevorstehende Osterweiterung der Union.

Im Zuge der Liberalisierung und Internationalisierung der Märkte muß die Soziale Marktwirtschaft als ursprünglich nationale Ordnungskonzeption ihre Verträglichkeit mit den Ordnungskonzepten anderer Staaten erweisen, und zwar auch und gerade unter Gesichtspunkten der Wettbewerbsfähigkeit. Dabei muß beachtet werden, daß die Soziale Marktwirtschaft eine durch gemeinsame Werte verbundene Gesellschaft voraussetzt. Nur in einer freien und demokratischen Gesellschaft kann sie funktionieren. Sie ist unter den gegebenen Voraussetzungen noch keine globale Wirtschaftsordnung. Aber sie hat alle Chancen, es zu werden, da sie von Konzeption und Realität her eine einzigartige Erfolgsgeschichte ist. Eine der vordringlichsten politischen Gestaltungsaufgaben wird in dem Nachweis liegen, daß die Soziale Marktwirtschaft bei entsprechender Ausgestaltung auch vor dem Hintergrund der weltwirtschaftlichen Veränderungen das überlegene ordnungspolitische Zukunftsmodell ist, - nicht nur für unser Land und für die Wertegemeinschaft der Europäischen Union, sondern auch darüber hinaus.

Es ist die Aufgabe der nationalen und europäischen Politik, die Rahmenbedingungen der Globalisierung unter dem Primat der Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft aktiv mitzugestalten.

Nicht alle Märkte tendieren zu einer weltweiten Ausdehnung. Die Globalisierung in bestimmten Sektoren geht vielmehr mit einer gegenläufigen Tendenz der erneuten Regionalisierung von Märkten einher. Dies gilt vor allem für den expandierenden Sektor der personenbezogenen Dienstleistungen. Solche Dienstleistungen werden vor Ort und kundennah erbracht. Die Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler, regionaler und sogar lokaler Bedingungen zählt zu ihren Erfolgsvoraussetzungen im Wettbewerb. Wer vor der Globalisierung kapituliert, als handele es sich um ein übermächtiges und alles mitreißendes Naturereignis, fällt schon deshalb einem Mythos zum Opfer.

Unbestritten ist die Globalisierungstendenz auf bestimmten Märkten, vor allem auf den industriellen Märkten und den Finanzmärkten. Ein wesentlicher Indikator dafür ist die anhaltende Fusionswelle und das vor allem durch Fusionen bedingte Wachstum multinationaler Unternehmen. Deren Anzahl hat sich in den letzten 25 Jahren versechsfacht. Heute gibt es rund 39.000 multinationale Unternehmen mit 270.000 Tochterunternehmen. Sie wickeln etwa 25 Prozent des Weltwarenhandels in sich selbst ab. Welche wirtschaftlichen Machtgebilde durch die Fusionsprozesse entstehen, wird daran deutlich, daß heute schon 51 - also mehr als die Hälfte - der 100 größten Wirtschaftseinheiten der Welt Unternehmen sind und nicht Staaten.

Die durch Fusionen und Mega-Mergers entstandene wirtschaftliche Macht darf sich nicht der Wettbewerbskontrolle entziehen. Der freie Leistungswettbewerb ist ein wesentliches konstitutives Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft. Der Verzicht auf aktive Wettbewerbspolitik würde deshalb ihre Legitimationsgrundlage zerstören. Wettbewerbspolitik muß durch Sicherung des freien Leistungswettbewerbs die ständige Gefahr einer Verkehrung der Marktwirtschaft in Machtwirtschaft verhindern. In einer Zeit forcierter nationaler und globaler Fusions- und Konzentrationsprozesse darf es keine wettbewerbspolitische Abstinenz geben. Wir brauchen eine Renaissance der Wettbewerbspolitik. Gerade in Zeiten der Globalisierung ist sie ein unabdingbares Mittel zur Gestaltung einer fairen und gerechten Zukunft. - Für die Wettbewerbspolitik wird in Zukunft auch die Konzentration des Wissens zunehmend Fragen aufwerfen. Wissen wird zum wichtigsten Produktionsfaktor der Wissensgesellschaft. Es muß Wissenswettbewerb geben, aber es darf keine Wissensmonopole geben.

Wir brauchen nicht nur auf nationaler und auf europäischer Ebene Kartell- und Monopolämter, die wirklich funktionsfähig sind. Auch auf der Ebene von OECD oder WTO benötigen wir eine internationale Wettbewerbsautorität. Die Konzentration der WTO auf die Beseitigung staatlicher Wettbewerbs- und Handelsbeschränkungen reicht nicht aus. Ebenso wichtig wird die wirksame Kontrolle privater Wettbewerbsbeschränkungen. Sie ist mit dem bisherigen Mittel bilateraler Kooperationen nicht realisierbar.

Die Instrumente des Kartellverbots, der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht in Europa sind nicht ausreichend. Wir brauchen in Anknüpfung an das amerikanische Beispiel eine Ergänzung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts um die Möglichkeit der Entflechtung von wirtschaftlichen Machtgebilden und die damit verbundene überaus wichtige Abschreckungswirkung. In Amerika werden Verletzungen der Regeln des freien Leistungswettbewerbs als "struktureller Diebstahl" bezeichnet, nämlich als ein durch Einsatz wirtschaftlicher Macht möglicher illegaler Griff in das Portemonnaie des Verbrauchers bei gleichzeitiger Schädigung der Mitbewerber. Dies sollte auch in der deutschen und europäischen Wettbewerbsordnung möglich werden. Wettbewerbspolitik muss aus einem Thema für Fachleute zu einem Thema der allgemeinen Rechtsdiskussion werden. Nachdem das Recht auf unternehmerische Betätigung in die europäische Grundrechtscharta aufgenommen worden ist, sollte auch das Recht auf die Einhaltung der Regeln des freien Leistungswettbewerbs zu einem selbstverständlichen Bestandteil künftiger Grundrechtskataloge werden.

Schließlich ist es für eine Revitalisierung der Sozialen Marktwirtschaft auch von größter Bedeutung, die Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger in den Unternehmen für ihre Entscheidungen wieder deutlich zu machen. Es ist schwer verständlich, daß im Unterschied zu der großen Mehrheit der kleinen und mittleren Eigentümer-Unternehmen die persönliche Haftung für unternehmerische Entscheidungen umso geringer ist, je größer und folgenreicher solche Entscheidungen werden. Nicht nur Eigentümer-Unternehmer, sondern auch selbständig entscheidende Manager-Unternehmer wie Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften sollten daher künftig im Falle der Insolvenz ihres Unternehmens mit eigenem Geld in angemessener Weise, z.B. im Umfang von drei oder fünf Jahresgehältern, haften. Der verantwortliche und haftende Unternehmer ist das unternehmerische Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft. Ohne ihn lässt sich keine Kultur der Selbständigkeit bauen.

Mit Chancengleichheit im Wettbewerb ist unvereinbar, wenn Einzelunternehmer und Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften diskriminiert werden, wie beispielsweise durch die unterschiedliche Behandlung von Beteiligungsveräußerungen in der Unternehmenssteuerreform des Jahres 2000. Das ist dann nicht nur eine Diskriminierung der betroffenen Eigentümer-Unternehmer, sondern zugleich auch aller bei ihnen Beschäftigten, also von 68 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland. Eine solche Steuerpolitik ist ein Sprengsatz für die Soziale Marktwirtschaft.

Bei einer Belebung der Wettbewerbspolitik wird die Wirtschaft der Zukunft dezentralisierter sein als heute. Insbesondere der beschäftigungsintensive und innovative Mittelstand erhält die Chance, seiner großen Stärken voll auszuspielen. Dies ist zugleich die erfolgversprechendste Strategie, nicht nur Chancen für alle, sondern tatsächlich Arbeit und Wohlstand für alle zu schaffen.




III.

Die überkommenen Regelungen unseres Arbeitsrechts, die nicht mehr mit der Realität übereinstimmen und lebensfremd geworden sind, müssen angepaßt werden. Wir brauchen ein neues Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit.

Wir haben in Deutschland 4 Millionen Arbeitslose. Der Abstand zwischen Ost- und Westdeutschland wird größer. Trotz ansehnlicher Wachstumsraten von bis zu 3 Prozent nimmt Deutschland im Beschäftigungsaufschwung im Vergleich zu fast allen anderen Industrieländern den letzten Platz ein. Die Jugendarbeitslosigkeit stagniert auf hohem Niveau. Trotz millionenfacher Arbeitslosigkeit steigt die Zahl der geleisteten Überstunden auf Rekordniveau. Bei alldem ist die Erwerbsquote - das ist der Anteil der Erwerbstätigen, einschließlich der Arbeitslosen, an der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren - in Deutschland mit 71 Prozent niedrig. Während sie in Vergleichsländern in den vergangenen Jahren auf hohem Niveau noch anstieg, ging sie in Deutschland zurück. Dies gilt besonders für die ohnehin vergleichsweise niedrige Erwerbsquote der Frauen. Der Anteil der Schwarzarbeit am Sozialprodukt liegt bei 16 Prozent, was einem Wert von mehr als 650 Milliarden DM entspricht. Während sich die Arbeitslosigkeit strukturell verfestigt und schon knapp über 50-Jährige in den Vorruhestand geschickt werden, soll mit - bisher erfolglosen - Greencard-Initiativen der Fachkräftemangel überbrückt werden. Das alles ist offenkundig nicht die Beschreibung eines bewahrenswerten Zustandes sozialer Gerechtigkeit. Es ist die Beschreibung eines Zustandes der Ungerechtigkeit und Unfairneß.

Wir brauchen eine neue Arbeitsmarktpolitik, die den Anforderungen an soziale Gerechtigkeit wieder genügt. Dazu gehört eine beschäftigungswirksame Neugestaltung des Arbeitsrechts. Im Gegensatz zu den bürokratisch-dirigistischen Maßnahmen der Bundesregierung muß es Beschäftigungschancen eröffnen statt verhindern. Es muß die Handlungsspielräume aller am Arbeitsleben Beteiligten erweitern statt sie einzuengen. Dies gilt für die unternehmerischen Handlungsspielräume ebenso wie für die Entfaltungsbedürfnisse der Arbeitnehmer.

Der Übergang in die Wissensgesellschaft erzeugt neue, in vielen Bereichen grundlegend veränderte Formen des Arbeits- und Erwerbslebens. Das industriell geprägte "Normalarbeitsverhältnis" wird in Zukunft mehr und mehr zum atypischen Arbeitsverhältnis. Telearbeit, flexible Arbeitszeiten, Arbeitszeit-Jahreskonten und Arbeitszeit-Lebenskonten, Teilzeitarbeit, Leiharbeit, Zeitverträge, projektorientierte Anstellungen und Werkvertragsbeschäftigung, Phasen der Selbständigkeit und Unterbrechungen des Erwerbslebens für Weiterbildung werden kennzeichnend für die Arbeitswelt der Wissensgesellschaft. Es gibt nicht mehr den Anzug, der in derselben Größe allen paßt. Wer die neue Arbeitswelt in die standardisierten Regularien der alten zwängen will, wie es die Politik der angeblichen "Neuen Mitte" immer noch tut, verhindert den Fortschritt. Er ignoriert die größere Individualität, Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer. Er verhindert mögliche Vollbeschäftigung. Er versagt einer hochqualifizierten Frauengeneration Beschäftigungschancen und verhindert die notwendige Versöhnung der Arbeitswelt mit den Erfordernissen von Eltern. Er grenzt Hunderttausende Langzeitarbeitslose und geringer Qualifizierte aus dem Arbeitsleben dauerhaft aus. Er trägt zur Verlängerung einer Arbeitsmarktsituation bei, deren Fundamentaldaten skandalös und bedrückend sind. Er handelt unfair und ungerecht.

 

IV.

Um die Beschäftigung auszuweiten, muß die neue soziale Ausgestaltung des Arbeitsrechts einhergehen mit einer Reform der Struktur unseres Systems der Solidaritätspflichten.

Das Verhältnis von Tarifautonomie und Politik ist seit Jahren in eine Schieflage geraten. Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die Sozialpolitik zur selbstverständlichen Ergänzung der Tarifpolitik geworden ist.

Wir haben uns in der Vergangenheit den Luxus geleistet, der Stillegung angeblich überschüssiger Arbeitskraft den Vorzug vor einer Erhöhung des Beschäftigungsniveaus zu geben. Dies rächt sich. Es führte dazu, daß eine stetig wachsende Zahl von Menschen, deren Arbeitskraft angeblich nicht mehr gebraucht wurde, aus dem Arbeitsmarkt herausgenommen wurde und aus dem Sozialsystem finanziert werden mußte.

Die Lohnnebenkosten und die Belastung der Sozialsysteme sind dadurch erhöht worden. Es ist mittlerweile allen klar: Die "sozialverträgliche" Herausnahme beachtlicher Teile des Arbeitsangebotes aus dem Arbeitsmarkt kommt den im Arbeitsmarkt Verbliebenen auf Dauer nur scheinbar zugute. Denn es verteuert die Arbeit in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß: Vor allem auf dem Umweg über die Lohnnebenkosten, deren Höhe sich aus der nötigen Alimentierung des aus dem Arbeitsmarkt genommenen Arbeitsangebotes erklärt. Der Weg führt in eine Sackgasse.

Der Rückgriff auf die Sozialsysteme durch Politik und Tarifparteien kann nicht der zukunftsweisende neue Weg der Sozialen Marktwirtschaft sein. Zu den notwendigen Reformen gehört, daß sozialversicherungsfremde Leistungen grundsätzlich steuerfinanziert werden

Es ist falsch und unsozial, Arbeitslosigkeit durch die "sozialverträgliche" Stillegung angeblich überschüssiger Arbeitskraft zu bekämpfen. Richtig und sozial dagegen wäre einzig eine wirkliche Offensive in der Beschäftigungspolitik.

Wir brauchen eine Ausweitung der Beschäftigung. Daß diese Aufgabe lösbar ist, machen immer mehr Staaten uns vor. Arbeitsmöglichkeiten sind prinzipiell unbegrenzt vorhanden. Nicht Beschäftigungsmangel ist das Problem, sondern Mangel an bezahlbarer und nachgefragter Arbeit und an Strukturen, in denen sich produktive Arbeit entfalten kann. Eine Erhöhung der Erwerbsquote nur um wenige Prozentpunkte kann die wesentlichen Probleme unserer Sozialsysteme lösen. Sie gelingt durch eine Ausweitung der Beschäftigung im Dienstleistungssektor, wenn die entsprechenden arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt werden.

Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen darf dabei kein bloß arbeitsmarktpolitisches Instrument unter Beibehaltung der überkommenen Strukturen bleiben.

Die Bundesanstalt für Arbeit gibt jährlich ca. 40 Milliarden DM für die "aktive" Arbeitsmarktpolitik aus. Hinzu kommen noch rund 10 Milliarden DM, die jährlich von den Ländern, den Kommunen und vom Europäischen Sozialfonds für Arbeitsförderungen aufgebracht werden. Rund 100 Milliarden DM werden jährlich für die als "passiv" bezeichneten Maßnahmen aufgewandt, das sind Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Aufwendungen für arbeitsmarktpolitisch motivierte Frühverrentungen.

Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen muß die bisherigen Gleise der jährlich 50 Milliarden Mark kostenden aktiven Arbeitsmarktpolitik verlassen und zu einer wirklichen Strukturveränderung führen. Nur durch Strukturveränderung ist die strukturelle Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Strukturell-dauerhafte Ausgrenzungen vom Arbeitsmarkt und dadurch von der Teilhabe an einem wesentlichen Lebensbereich sind ein sozialpolitischer Skandal.

Die Beschäftigungslücke in Deutschland im Bereich der Dienstleistungen wird auf rund 8 Millionen Arbeitsplätze geschätzt. Ein hoher Anteil davon betrifft einfache, niedrigproduktive und zumeist personen- und haushaltsbezogene Dienstleistungen. Es besteht also ein enormes Beschäftigungspotential für gering- oder niedrigqualifizierte Arbeitnehmer. Die erforderlichen Strukturveränderungen müssen zur Aktivierung dieses Potentials führen.

Dabei muß ein sozialpolitischer Grundsatz die Richtung der Strukturveränderung vorgeben: Der Grundsatz, daß die Gemeinschaft den einzelnen Menschen Solidaritätspflichten nur in dem Maße auferlegen darf, als es den Einzelnen dadurch nicht unmöglich gemacht wird, für sich selbst zu sorgen. Wo Solidaritätspflichten sinnvolle und produktive Teilhabe am Arbeitsleben verhindern, verkehren sie sich ins Unsoziale.

Die nachhaltige Ausweitung der Beschäftigung gelingt durch eine strukturverändernde Kombination zweier Maßnahmen:

Zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen Einkommen ist ein progressiv gestaffelter Beitragsaufbau auf der Grundlage eines Freibetrags gesetzlich festzulegen.

Das Modell entspricht grundsätzlich der Systematik der Einkommenssteuer. Die Festlegung von Freibetrags- und Progressionszone muß sich an der Sozialhilfe für arbeitsfähige Personen orientieren.

Die in der Freibetrags- und Progressionszone entstehenden Beitragsausfälle müssen aus Steuermitteln ersetzt werden. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Die vorgeschlagene Regelung läuft auf eine teilweise Umfinanzierung des Sozialstaats in Form eines Ersatzes von Beiträgen durch Steuern hinaus. Sie sollte wegen der beabsichtigten Struktureffekte allgemein und zeitlich unbeschränkt gelten.

Verschiedene Modellvorhaben, Erfahrungen aus dem Ausland sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Untersuchungen begründen die Erwartung einer außerordentlichen Beschäftigungswirksamkeit dieser Strukturveränderungen.

Mit einem Entlastungsaufwand bei den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 14,35 Mrd. DM ließen sich nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Freibetragszone von 300 DM (Bagatellgrenze) bis 1.400 DM und eine anschließende Progressionszone bis 2.800 DM festlegen. Dabei sind monatliche Vollerwerbseinkommen verheirateter Arbeitnehmer bei einer Normalarbeitszeit von 35 Stunden gemeint. Bei Teilzeitbeschäftigungen wäre der Zuschuß anteilig zu zahlen. Für Überstunden erfolgte kein höherer Zuschuß. Entsprechende Berechnungen des Institus für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommen bei einem Entlastungsaufwand von 19,9 Mrd. DM auf eine Progressionszone von 1.476 bis 2.953 DM. - Weitere Berechnungen, die 1999 im Auftrag des Bündnisses für Arbeit vorgelegt wurden, sind mit diesen Ergebnissen insgesamt vereinbar. Sie kommen z. B. bei einer Progressionszone von 1.250 bis 2.500 DM auf einen Entlastungsaufwand von 10 Mrd. DM und bei einer Progressionszone von 1.500 bis 3.000 DM auf einen Entlastungsaufwand von 19 Mrd. DM.

Die Modellrechnungen orientieren sich grob an einem Entlastungsaufwand, der etwa einem Prozentpunkt der Sozialversicherungsbeiträge entspricht.

Die Freistellung aller Arbeitnehmereinkommen im Bereich von 300 bis etwa 1.200 DM von allen Sozialversicherungsbeiträgen und die Einrichtung einer Progressionszone im Bereich von etwa 1.200 bis etwa 3.000 DM muß um eine aktivierende Arbeitsmarkt- und Sozialhilfepolitik ergänzt werden, um erfolgreich zu sein.

Personen, denen die Übernahme einer Beschäftigung nicht zumutbar ist, müssen weiterhin den vollen Sozialhilfesatz erhalten. Die Beibehaltung des Prinzips der Sozialhilfe mit den geltenden Regelsätzen ist Bestandteil des vorgeschlagenen Modells. Forderungen nach einer generellen Rückführung sind unfair und ungerecht. Niemandem, der Hilfe braucht, darf Hilfe verwehrt werden.

Die vorgeschlagenen Strukturveränderungen werden zu einer nachhaltigen Beschäftigungsdynamik führen. Die dadurch bewirkte Reduktion der Sozialausgaben wird eine allgemeine Reduktion der Lohnnebenkosten erlauben. Die Erschließung marktfähiger Beschäftigungsfelder für Geringqualifizierte wird eine neue Existenzgründungswelle im Dienstleistungssektor in Gang setzen. Es werden neue Unternehmen entstehen, die neue Produkte entwickeln und durch das Angebot neuer Produkte neue Märkte erschließen. Nicht außer Acht bleiben darf auch, daß viele Geringqualifizierte durch die Aufnahme einer regelmäßigen Beschäftigung ihre Qualifikation verbessern und damit die bisher verschlossene Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs bekommen. Der gesamtwirtschaftliche Effekt der Strukturmaßnahmen wird eindeutig und deutlich positiv sein.

Die Beitragserstattungen und -zuschüsse in der Freibetrags- und in der Progressionszone sind aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Größenordnung für den Start der Strukturveränderung liegt nach den angesprochenen - statischen - Berechnungen bei 20 Milliarden DM. Das ist weniger als die Hälfte des Betrags von rund 50 Milliarden DM, der zur Zeit jährlich für die aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben wird. Für einen aufwandsneutralen Start der Strukturveränderung ist diese bisherige aktive Arbeitsmarktpolitik zu überprüfen und auf diejenigen Maßnahmen zu reduzieren, deren Effektivität und Effizienz erwiesen sind. Das liegt in der Logik unserer Politik, die Steuern und Abgaben zurückzuführen. Deshalb finanzieren wir um.

Die Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf die genannten arbeitsintensiven Dienst- bzw. Handwerksleistungen, die in besonderem Maße der Konkurrenz durch Schwarzarbeit bzw. Schattenwirtschaft ausgesetzt sind, wird nach vorliegenden Berechnungen (Universität Göttingen; Seminar für Handwerkswesen) in der ersten Runde zu Steuer-Mindereinnahmen von rund 15 Milliarden DM führen. Die positiven Effekte der Maßnahme, nämlich die Erhöhung der Nachfrage nach arbeitsintensiven Handwerks- und Dienstleistungen und die damit verbundene Schaffung neuer Arbeitsplätze in den betroffenen Wirtschaftszweigen wird zu einer Erhöhung des Steueraufkommens und des Beitragsaufkommens bei den Sozialversicherungsträgern führen, die die Mindereinnahmen der ersten Runde teilweise oder ganz kompensieren.

V.

Die Wissensgesellschaft ist dadurch geprägt, daß zu den klassischen Produktionsfaktoren ein neuer Produktionsfaktor tritt: das Wissen. Vier Fünftel aller menschlichen Arbeiten werden in Zukunft aus dem Umgang mit Wissen bestehen. Wissen bekommt die Schlüsselrolle beim kostengünstigen und effektiven Einsatz von Produkten und Dienstleistungen.

Eine vordringliche Aufgabe bei der Fortgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft ist deshalb die Reform unseres Bildungswesens. Bildung und Wissen werden mehr denn je über Fortschritt, wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe entscheiden. Niemandem darf die Chance versagt sein, seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend an der Wissensgesellschaft teilzuhaben.

Mit der Änderung der Arbeitswelt beim Übergang in die Wissensgesellschaft ändern sich die Qualifikationsstruktur und die Qualifikationsanforderungen. Die Zeiträume, in denen einmal erworbenes berufliches Wissen und berufliches Können aktuell bleiben, verkürzen sich. Einmal erworbenes Wissen wird keine dauerhafte Beschäftigung mehr garantieren, wie es in den Normalarbeitsverhältnissen der Industriegesellschaft tendenziell der Fall war. Stattdessen werden fachübergreifende Qualifikationen, lebenslanges Dazulernen und auch die Bereitschaft zum Umlernen typisch für die Wissensgesellschaft. Wir brauchen dafür neue Konzepte der beruflichen Aus- und Fortbildung. Sie müssen auch dem Erfordernis lebenslangen Lernens Rechnung tragen.

Damit jeder die Chance hat, aus seinen je besonderen Fähigkeiten Fertigkeiten zu machen, müssen wir über die bestmögliche Förderung verschiedener Begabungen neu nachdenken. Unser Schulsystem ist dazu nicht in der richtigen Verfassung. Es ist nicht das angemessene Schulsystem der Wissensgesellschaft. Wir müssen es so umgestalten, daß es individuelle Begabungen und Interessen besser fördert und zugleich identifizierbare und vergleichbare Leistungsstandards sichert. Nur so lassen sich die Kapazitäten freisetzen, die die Wissensgesellschaft braucht.

Nur so lässt sich auch die Gefahr einer neuen sozialen Ausgrenzung bannen, die immer deutlicher Kontur gewinnt. Wir müssen aufhören, den Begabungsbegriff de facto auf den der intellektuellen Begabung zu reduzieren. Die Diskriminierung praktischer Begabungen in unserem Schulsystem ist inhuman, wirtschaftsfeindlich und unsozial. Sie wird den Erfordernissen der Wissensgesellschaft in keiner Weise gerecht. Die Unattraktivität der Hauptschule im öffentlichen Bewußtsein ist das deutliche Anzeichen einer unverantwortlichen Schieflage unseres Bildungssystems.

Es wird von der Qualität der Bildung und Erziehung abhängen, ob die heranwachsende Generation den Ansprüchen und Herausforderungen gewachsen sein wird, mit denen sie in Zukunft konfrontiert wird.

Wi brauchen eine Weiterentwicklung der Kinderbetreuungsangebote und eine Reform des Schulsystems. Wir müssen ein familienorientiertes Angebot von Betreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen schaffen.

VI.

Nur Menschen, die in einer gerechten Ordnung leben, werden sich mit ihrem Gemeinwesen identifizieren. Sie werden nicht nur Rechte einfordern, sondern auch ihre Verantwortung wahrnehmen. Zwar ist beim Übergang in die Wissensgesellschaft allenthalben ein Trend zur Individualisierung von Lebensstilen festzustellen. Die Menschen sind mehr als früher bereit, zu experimentieren, sich Neuem zuzuwenden, Wagnisse einzugehen. Sie sind aber auch bereit, Verantwortung dafür zu übernehmen. Die Kehrseite dieser Trends ist die Abnahme homogener Strukturen in der Gesellschaft und die Herausbildung einer Vielzahl verschiedener Milieus oder Lebenswelten. Es wäre grundfalsch, in dieser Tendenz zur Individualisierung und zur Vermeidung von Konformitätszwängen eine per se unsoziale Tendenz zu sehen. Die Politik der Sozialen Marktwirtschaft muß den geänderten Bedingungen Rechnung tragen. Sie muß die Bereitschaft der Menschen zur Übernahme von Verantwortung nutzen und stärken. Die Soziale Marktwirtschaft kann ohne eine Kultur der Selbständigkeit, der Solidarität, der Selbstverantwortung und Risikobereitschaft auf Dauer keinen Bestand haben. Eine solche Kultur läßt sich weder durch den Staat verordnen noch durch den Markt automatisch herbeiführen. Vielmehr gilt es, den enormen Reichtum an individueller Verantwortungsbereitschaft in unserer Gesellschaft zu nutzen. Alle, die bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Gemeinwohl beizutragen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, sind in jeder möglichen Hinsicht zu stärken und zu unterstützen. Bürgerschaftliches Engagement ist in einer zunehmend individualisierten Gesellschaft wichtiger denn je. Zur erfolgreichen Fortgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft brauchen wir einen neuen Sozialkontrakt zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Der Respekt vor der Schöpfung und die Verantwortung für die kommenden Generationen machen den Grundsatz des nachhaltigen Wirtschaftens zu einem wesentloichen Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert. Die Ausgestaltung dieses Prinzips soll getragen sein von der Einsicht aller am Wirtschaftsprozess Beteiligten. Deshalb haben das eigenverantwortliche Handeln jedes einzelnen Bürgers und Selbstverpflichtungen der wirtschaftlichen Interessensgruppen, wenn sie sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit orientieren, eindeutigen Vorrang vor staatlich verordneten Regelungen.

Auch in Zukunft gilt: Die Verantwortung und das Engagement seiner Bürger ist die Seele des Gemeinwesens. Die Sorge für das Gemeinwohl kann nicht nur dem Staat allein überlassen bleiben. Das Gemeinwohl ist auf die bürgerliche Mitte angewiesen: auf alle, die mit eigener Leistung und in eigener Verantwortung ihr Leben gestalten oder gestalten wollen. Auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene ist die Trias von Markt, Staat und Bürgergesellschaft erforderlich, um die Chancen einer offenen Welt und eines neuen Europas zu nutzen und das gemeinsame Erbe der Schöpfung zu wahren.

Petersberg, 12. Mai 2001