I.
Die Soziale
Marktwirtschaft ist die erfolgreichste Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung
des 20. Jahrhunderts. Sie ist die Wettbewerbsordnung, die ein Höchstmaß von
wirtschaftlichem Nutzen und sozialer Gerechtigkeit für alle erbringt. Sie steht
im Gegensatz sowohl zum System der staatlichen Kommandowirtschaft als auch zum
System der laissez-faire-Wirtschaft des Altliberalismus. Sie ist die Ordnung,
in der Freiheit und Leistungsfähigkeit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit
bestmöglich zusammenbestehen können. Die Soziale Marktwirtschaft muß deshalb
auch die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des 21. Jahrhunderts sein.
Heute
wird aber gefragt, ob sie noch ein taugliches Ordnungskonzept für die Zukunft
ist. Viele halten das nicht mehr für selbstverständlich. Sie sagen, im
Zeitalter der Globalisierung sei es unmöglich oder sogar überflüssig, das
Grundprinzip der Sozialen Marktwirtschaft zu
verwirklichen, nämlich die Ordnung des Wettbewerbs durch staatliche
Wettbewerbspolitik. Sie sagen, die Rolle des Staates als Regelsetzer und
Schiedsrichter des Wettbewerbs sei überholt. Sie sagen, daß die Soziale
Marktwirtschaft in ihrer heutigen Ausformung die Innovations-, Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft knebelt. Sie sagen, daß sie gar nicht mehr
wirklich sozial ist. Die Leistungsbereiten und -fähigen würden in ihrer
Entfaltung behindert. Dringende wirtschaftliche Strukturveränderungen würden
erschwert und verzögert. Den wirklich Schwachen, zum Beispiel
Langzeitarbeitslosen oder kinderreichen Familien würde keine wirkliche
Perspektive eröffnet. Es wird heute gefragt, ob nicht der ungezügelte
Kapitalismus in Wirklichkeit sozialer sei als die sogenannte Soziale
Marktwirtschaft.
Tatsächlich sind Fehlentwicklungen, Verkrustungen und
Defizite nach 50 Jahren unbestreitbar. Sie zeugen aber nicht von der
Überholtheit des Modells. Sie zeugen vom Rückgang der politischen Fähigkeit und
Bereitschaft, die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft durchzusetzen
und die Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Menschen und der
Unternehmen mit der gleichzeitigen Förderung sozialer Belange zu verbinden.
Die Soziale Marktwirtschaft ist von ihrem Ursprung her
ein dynamisches Modell. Ihre Dynamik lebt von dem Spannungsverhältnis zwischen
dem Anspruch größtmöglicher individueller Freiheit und dem Auftrag zur Abwehr
wirtschaftlicher Machtzusammenballungen, zu sozialem Ausgleich und
Gerechtigkeit. Dieses Spannungsverhältnis muß ständig den Gegebenheiten und
Möglichkeiten entsprechend justiert werden. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte
wurde die Justierung vernachlässigt. Dadurch kam es zu Verkrustungen und
Erstarrungen, die wir beseitigen müssen, damit die Dynamik des Systems sich
wieder voll entfalten kann. Es ist höchste Zeit, Rituale zu verabschieden und
die Herausforderungen zur Dynamisierung und Fortgestaltung der Sozialen
Marktwirtschaft anzunehmen.
An die Stelle der erforderlichen Gestaltung ist oft genug
Verwaltung getreten. Verwaltung ohne Gestaltungswille wird aber zwangsläufig
zur Mangelverwaltung. Sie flickschustert an allen Enden. Sie ist geschäftig,
kommt aber substantiell nicht von der Stelle. Die Gestaltungsverweigerung der
politisch Verantwortlichen findet heute ihren deutlichsten Ausdruck im Versagen
in der Arbeitsmarktpolitik. Riesters Neuregelung der betrieblichen
Mitbestimmung, seine Festlegung eines pauschalen Rechtsanspruchs auf Teilzeit,
die Einschränkungen bei den befristeten Arbeitsverhältnissen, die Neuregelung
der 630 DM-Jobs, die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit, die Abschaffung
der praxisnahen Regelungen zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen:
Diese "Meilensteine" der rot-grünen Wirtschafts- und Sozialpolitik
sind ebensoviele Meilensteine des Dirigismus und der Bürokratie. Sie erhöhen
die Hürden für Arbeitsuchende. Sie gehen zu Lasten von mehr Beschäftigung. Sie
ignorieren die betriebliche Wirklichkeit. Sie schränken den unternehmerischen
Handlungsspielraum ein. Sie verhindern Existenzgründungen. Unter dem Etikett
der Sicherung des Sozialstaats sind sie in Wirklichkeit unfair, ungerecht und
unsozial. Das sind nicht die Mittel, mit denen Deutschland die Zukunft gewinnt.
Häufig wird gesagt, die Sozialdemokratie habe ihre soziale Kompetenz verloren
und dafür Wirtschaftskompetenz gewonnen. Ersteres ist richtig, letzteres hat sich
schon jetzt als falsch erwiesen.
In der Sozialen Marktwirtschaft ist das Soziale nicht
Beiwerk des Marktkapitalismus, sondern integraler Bestandteil der
Wettbewerbsordnung. Kompetenz im einen Bereich und mangelnde Kompetenz im
anderen ist immer Inkompetenz im Ganzen. Es kommt darauf an, Wirtschafts- und
Sozialkompetenz in der spannungsvollen und dynamischen Einheit einer Kompetenz
für die Soziale Marktwirtschaft wieder zu verbinden.
Die Soziale Marktwirtschaft ist eine wertorientierte
Ordnung. Sie lebt von ethischen Voraussetzungen, die sie selber nicht schaffen
kann. Märkte sind unentbehrlich, aber im Markt erschöpft sich nicht das Wesen
einer freiheitlichen und sozial gebundenen Gesellschaftsverfassung. Die Welt
der Wirtschaft muß aus sittlichen Reserven schöpfen, mit denen sie steht und
fällt. Markt, Wettbewerb und das Spiel von Angebot und Nachfrage erzeugen diese
Reserven nicht, sondern müssen sie von Bereichen diesseits des Marktes
beziehen. Gerechtigkeitssinn, Ehrlichkeit, Fairness, Selbstdisziplin,
Leistungsbereitschaft, Maßhalten, Gemeinsinn, Achtung vor der Würde des Anderen
und den natürlichen Grundlagen des Lebens - das alles sind Haltungen, die die
Menschen bereits mitbringen müssen, wenn sie sich auf den Märkten betätigen.
Die Politik der Sozialen Marktwirtschaft muß die Institutionen fördern, die den
Menschen Halt und Sicherheit geben. Sie muß die Menschlichkeit und
Übersichtlichkeit der Lebensverhältnisse bewahren. Die kleineren Lebenskreise
in Familien und Lebensgemeinschaften, in Nachbarschaften, Stadtteilen,
Gemeinden, Kirchen, Betrieben, Vereinen oder Initiativen haben gerade auch in
der Zukunft der Wissensgesellschaft eine unentbehrliche Funktion. Kein
Fortschritt verdient seinen Namen, wenn er auf Kosten von Maß und Mitte geht.
Ein Gemeinwesen, das nur durch materielle Interessen zusammengehalten würde,
würde auch materiell seine Zukunft verlieren.
Die Soziale Marktwirtschaft muß heute neu fundiert
werden. Diese Aufgabe ist lösbar. Sie muß auch gelöst werden. Denn es gibt
keine verantwortbare Alternative. Fraglich ist nicht, ob die Soziale
Marktwirtschaft ein zukunftsfähiges Ordnungsmodell ist. Fraglich ist vielmehr,
wie dieses Ordungskonzept in Zukunft unter veränderten wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Bedingungen fortgestaltet werden muß.
II.
Die außenwirtschaftlichen und außenpolitischen
Verhältnisse Deutschlands sind grundsätzlich andere als in den
Nachkriegsjahren. Die wichtigsten Zäsuren sind das Ende des
Ost/West-Konfliktes, die fortgeschrittene europäische Integration (Euro-Raum)
und die bevorstehende Osterweiterung der Union.
Im Zuge der Liberalisierung und Internationalisierung der
Märkte muß die Soziale Marktwirtschaft als ursprünglich nationale
Ordnungskonzeption ihre Verträglichkeit mit den Ordnungskonzepten anderer Staaten
erweisen, und zwar auch und gerade unter Gesichtspunkten der Wettbewerbsfähigkeit.
Dabei muß beachtet werden, daß die Soziale Marktwirtschaft eine durch
gemeinsame Werte verbundene Gesellschaft voraussetzt. Nur in einer freien und
demokratischen Gesellschaft kann sie funktionieren. Sie ist unter den gegebenen
Voraussetzungen noch keine globale Wirtschaftsordnung. Aber sie hat alle
Chancen, es zu werden, da sie von Konzeption und Realität her eine einzigartige
Erfolgsgeschichte ist. Eine der vordringlichsten politischen
Gestaltungsaufgaben wird in dem Nachweis liegen, daß die Soziale
Marktwirtschaft bei entsprechender Ausgestaltung auch vor dem Hintergrund der
weltwirtschaftlichen Veränderungen das überlegene ordnungspolitische
Zukunftsmodell ist, - nicht nur für unser Land und für die Wertegemeinschaft
der Europäischen Union, sondern auch darüber hinaus.
Es ist die Aufgabe der nationalen und europäischen
Politik, die Rahmenbedingungen der Globalisierung unter dem Primat der
Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft aktiv mitzugestalten.
Nicht alle Märkte tendieren zu einer weltweiten
Ausdehnung. Die Globalisierung in bestimmten Sektoren geht vielmehr mit einer
gegenläufigen Tendenz der erneuten Regionalisierung von Märkten einher. Dies
gilt vor allem für den expandierenden Sektor der personenbezogenen Dienstleistungen.
Solche Dienstleistungen werden vor Ort und kundennah erbracht. Die
Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler, regionaler und sogar lokaler
Bedingungen zählt zu ihren Erfolgsvoraussetzungen im Wettbewerb. Wer vor der
Globalisierung kapituliert, als handele es sich um ein übermächtiges und alles
mitreißendes Naturereignis, fällt schon deshalb einem Mythos zum Opfer.
Unbestritten ist die Globalisierungstendenz auf
bestimmten Märkten, vor allem auf den industriellen Märkten und den
Finanzmärkten. Ein wesentlicher Indikator dafür ist die anhaltende Fusionswelle
und das vor allem durch Fusionen bedingte Wachstum multinationaler Unternehmen.
Deren Anzahl hat sich in den letzten 25 Jahren versechsfacht. Heute gibt es
rund 39.000 multinationale Unternehmen mit 270.000 Tochterunternehmen. Sie
wickeln etwa 25 Prozent des Weltwarenhandels in sich selbst ab. Welche
wirtschaftlichen Machtgebilde durch die Fusionsprozesse entstehen, wird daran
deutlich, daß heute schon 51 - also mehr als die Hälfte - der 100 größten
Wirtschaftseinheiten der Welt Unternehmen sind und nicht Staaten.
Die durch Fusionen und Mega-Mergers entstandene
wirtschaftliche Macht darf sich nicht der Wettbewerbskontrolle entziehen. Der
freie Leistungswettbewerb ist ein wesentliches konstitutives Prinzip der
Sozialen Marktwirtschaft. Der Verzicht auf aktive Wettbewerbspolitik würde
deshalb ihre Legitimationsgrundlage zerstören. Wettbewerbspolitik muß durch
Sicherung des freien Leistungswettbewerbs die ständige Gefahr einer Verkehrung
der Marktwirtschaft in Machtwirtschaft verhindern. In einer Zeit forcierter
nationaler und globaler Fusions- und Konzentrationsprozesse darf es keine
wettbewerbspolitische Abstinenz geben. Wir brauchen eine Renaissance der
Wettbewerbspolitik. Gerade in Zeiten der Globalisierung ist sie ein
unabdingbares Mittel zur Gestaltung einer fairen und gerechten Zukunft. - Für
die Wettbewerbspolitik wird in Zukunft auch die Konzentration des Wissens
zunehmend Fragen aufwerfen. Wissen wird zum wichtigsten Produktionsfaktor der
Wissensgesellschaft. Es muß Wissenswettbewerb geben, aber es darf keine
Wissensmonopole geben.
Wir brauchen nicht nur auf nationaler und auf
europäischer Ebene Kartell- und Monopolämter, die wirklich funktionsfähig sind.
Auch auf der Ebene von OECD oder WTO benötigen wir eine internationale
Wettbewerbsautorität. Die Konzentration der WTO auf die Beseitigung staatlicher
Wettbewerbs- und Handelsbeschränkungen reicht nicht aus. Ebenso wichtig wird
die wirksame Kontrolle privater Wettbewerbsbeschränkungen. Sie ist mit dem
bisherigen Mittel bilateraler Kooperationen nicht realisierbar.
Die Instrumente des Kartellverbots, der Fusionskontrolle
und der Missbrauchsaufsicht in Europa sind nicht ausreichend. Wir brauchen in Anknüpfung
an das amerikanische Beispiel eine Ergänzung des deutschen und europäischen
Wettbewerbsrechts um die Möglichkeit der Entflechtung von wirtschaftlichen
Machtgebilden und die damit verbundene überaus wichtige Abschreckungswirkung.
In Amerika werden Verletzungen der Regeln des freien Leistungswettbewerbs als
"struktureller Diebstahl" bezeichnet, nämlich als ein durch Einsatz
wirtschaftlicher Macht möglicher illegaler Griff in das Portemonnaie des
Verbrauchers bei gleichzeitiger Schädigung der Mitbewerber. Dies sollte auch in
der deutschen und europäischen Wettbewerbsordnung möglich werden.
Wettbewerbspolitik muss aus einem Thema für Fachleute zu einem Thema der
allgemeinen Rechtsdiskussion werden. Nachdem das Recht auf unternehmerische
Betätigung in die europäische Grundrechtscharta aufgenommen worden ist, sollte
auch das Recht auf die Einhaltung der Regeln des freien Leistungswettbewerbs zu
einem selbstverständlichen Bestandteil künftiger Grundrechtskataloge werden.
Schließlich ist es für eine Revitalisierung der Sozialen
Marktwirtschaft auch von größter Bedeutung, die Verantwortlichkeit der
Entscheidungsträger in den Unternehmen für ihre Entscheidungen wieder deutlich
zu machen. Es ist schwer verständlich, daß im Unterschied zu der großen Mehrheit
der kleinen und mittleren Eigentümer-Unternehmen die persönliche Haftung für
unternehmerische Entscheidungen umso geringer ist, je größer und folgenreicher
solche Entscheidungen werden. Nicht nur Eigentümer-Unternehmer, sondern auch
selbständig entscheidende Manager-Unternehmer wie Vorstandsvorsitzende von
Aktiengesellschaften sollten daher künftig im Falle der Insolvenz ihres
Unternehmens mit eigenem Geld in angemessener Weise, z.B. im Umfang von drei
oder fünf Jahresgehältern, haften. Der verantwortliche und haftende Unternehmer
ist das unternehmerische Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft. Ohne ihn lässt
sich keine Kultur der Selbständigkeit bauen.
Mit Chancengleichheit im Wettbewerb ist unvereinbar, wenn
Einzelunternehmer und Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften diskriminiert
werden, wie beispielsweise durch die unterschiedliche Behandlung von
Beteiligungsveräußerungen in der Unternehmenssteuerreform des Jahres 2000. Das
ist dann nicht nur eine Diskriminierung der betroffenen Eigentümer-Unternehmer,
sondern zugleich auch aller bei ihnen Beschäftigten, also von 68 Prozent aller
Arbeitnehmer in Deutschland. Eine solche Steuerpolitik ist ein Sprengsatz für
die Soziale Marktwirtschaft.
Bei einer Belebung der Wettbewerbspolitik wird die
Wirtschaft der Zukunft dezentralisierter sein als heute. Insbesondere der
beschäftigungsintensive und innovative Mittelstand erhält die Chance, seiner
großen Stärken voll auszuspielen. Dies ist zugleich die erfolgversprechendste
Strategie, nicht nur Chancen für alle, sondern tatsächlich Arbeit und Wohlstand
für alle zu schaffen.
III.
Die überkommenen Regelungen unseres Arbeitsrechts, die
nicht mehr mit der Realität übereinstimmen und lebensfremd geworden sind,
müssen angepaßt werden. Wir brauchen ein neues Gleichgewicht zwischen
Flexibilität und Sicherheit.
Wir haben in Deutschland 4 Millionen Arbeitslose. Der
Abstand zwischen Ost- und Westdeutschland wird größer. Trotz ansehnlicher
Wachstumsraten von bis zu 3 Prozent nimmt Deutschland im Beschäftigungsaufschwung
im Vergleich zu fast allen anderen Industrieländern den letzten Platz ein. Die
Jugendarbeitslosigkeit stagniert auf hohem Niveau. Trotz millionenfacher
Arbeitslosigkeit steigt die Zahl der geleisteten Überstunden auf Rekordniveau.
Bei alldem ist die Erwerbsquote - das ist der Anteil der Erwerbstätigen,
einschließlich der Arbeitslosen, an der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 15
und 64 Jahren - in Deutschland mit 71 Prozent niedrig. Während sie in
Vergleichsländern in den vergangenen Jahren auf hohem Niveau noch anstieg, ging
sie in Deutschland zurück. Dies gilt besonders für die ohnehin vergleichsweise
niedrige Erwerbsquote der Frauen. Der Anteil der Schwarzarbeit am Sozialprodukt
liegt bei 16 Prozent, was einem Wert von mehr als 650 Milliarden DM entspricht.
Während sich die Arbeitslosigkeit strukturell verfestigt und schon knapp über
50-Jährige in den Vorruhestand geschickt werden, soll mit - bisher erfolglosen
- Greencard-Initiativen der Fachkräftemangel überbrückt werden. Das alles ist
offenkundig nicht die Beschreibung eines bewahrenswerten Zustandes sozialer
Gerechtigkeit. Es ist die Beschreibung eines Zustandes der Ungerechtigkeit und
Unfairneß.
Wir brauchen eine neue Arbeitsmarktpolitik, die den
Anforderungen an soziale Gerechtigkeit wieder genügt. Dazu gehört eine
beschäftigungswirksame Neugestaltung des Arbeitsrechts. Im Gegensatz zu den
bürokratisch-dirigistischen Maßnahmen der Bundesregierung muß es Beschäftigungschancen
eröffnen statt verhindern. Es muß die Handlungsspielräume aller am Arbeitsleben
Beteiligten erweitern statt sie einzuengen. Dies gilt für die unternehmerischen
Handlungsspielräume ebenso wie für die Entfaltungsbedürfnisse der Arbeitnehmer.
Der Übergang in die Wissensgesellschaft erzeugt neue, in
vielen Bereichen grundlegend veränderte Formen des Arbeits- und Erwerbslebens.
Das industriell geprägte "Normalarbeitsverhältnis" wird in Zukunft
mehr und mehr zum atypischen Arbeitsverhältnis. Telearbeit, flexible
Arbeitszeiten, Arbeitszeit-Jahreskonten und Arbeitszeit-Lebenskonten,
Teilzeitarbeit, Leiharbeit, Zeitverträge, projektorientierte Anstellungen und
Werkvertragsbeschäftigung, Phasen der Selbständigkeit und Unterbrechungen des
Erwerbslebens für Weiterbildung werden kennzeichnend für die Arbeitswelt der
Wissensgesellschaft. Es gibt nicht mehr den Anzug, der in derselben Größe allen
paßt. Wer die neue Arbeitswelt in die standardisierten Regularien der alten
zwängen will, wie es die Politik der angeblichen "Neuen Mitte" immer
noch tut, verhindert den Fortschritt. Er ignoriert die größere Individualität,
Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer. Er verhindert
mögliche Vollbeschäftigung. Er versagt einer hochqualifizierten
Frauengeneration Beschäftigungschancen und verhindert die notwendige Versöhnung
der Arbeitswelt mit den Erfordernissen von Eltern. Er grenzt Hunderttausende
Langzeitarbeitslose und geringer Qualifizierte aus dem Arbeitsleben dauerhaft
aus. Er trägt zur Verlängerung einer Arbeitsmarktsituation bei, deren
Fundamentaldaten skandalös und bedrückend sind. Er handelt unfair und
ungerecht.
IV.
Um die
Beschäftigung auszuweiten, muß die neue soziale Ausgestaltung des Arbeitsrechts
einhergehen mit einer Reform der Struktur unseres Systems der Solidaritätspflichten.
Das
Verhältnis von Tarifautonomie und Politik ist seit Jahren in eine Schieflage
geraten. Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die Sozialpolitik zur
selbstverständlichen Ergänzung der Tarifpolitik geworden ist.
Wir haben
uns in der Vergangenheit den Luxus geleistet, der Stillegung angeblich
überschüssiger Arbeitskraft den Vorzug vor einer Erhöhung des
Beschäftigungsniveaus zu geben. Dies rächt sich. Es führte dazu, daß eine
stetig wachsende Zahl von Menschen, deren Arbeitskraft angeblich nicht mehr gebraucht
wurde, aus dem Arbeitsmarkt herausgenommen wurde und aus dem Sozialsystem
finanziert werden mußte.
Die
Lohnnebenkosten und die Belastung der Sozialsysteme sind dadurch erhöht worden.
Es ist mittlerweile allen klar: Die "sozialverträgliche" Herausnahme
beachtlicher Teile des Arbeitsangebotes aus dem Arbeitsmarkt kommt den im
Arbeitsmarkt Verbliebenen auf Dauer nur scheinbar zugute. Denn es verteuert die
Arbeit in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß: Vor allem auf dem Umweg über
die Lohnnebenkosten, deren Höhe sich aus der nötigen Alimentierung des aus dem
Arbeitsmarkt genommenen Arbeitsangebotes erklärt. Der Weg führt in eine
Sackgasse.
Der
Rückgriff auf die Sozialsysteme durch Politik und Tarifparteien kann nicht der
zukunftsweisende neue Weg der Sozialen Marktwirtschaft sein. Zu den notwendigen
Reformen gehört, daß sozialversicherungsfremde Leistungen grundsätzlich
steuerfinanziert werden
Es ist
falsch und unsozial, Arbeitslosigkeit durch die "sozialverträgliche"
Stillegung angeblich überschüssiger Arbeitskraft zu bekämpfen. Richtig und
sozial dagegen wäre einzig eine wirkliche Offensive in der Beschäftigungspolitik.
Wir
brauchen eine Ausweitung der Beschäftigung. Daß diese Aufgabe lösbar ist,
machen immer mehr Staaten uns vor. Arbeitsmöglichkeiten sind prinzipiell
unbegrenzt vorhanden. Nicht Beschäftigungsmangel ist das Problem, sondern
Mangel an bezahlbarer und nachgefragter Arbeit und an Strukturen, in denen sich
produktive Arbeit entfalten kann. Eine Erhöhung der Erwerbsquote nur um wenige
Prozentpunkte kann die wesentlichen Probleme unserer Sozialsysteme lösen. Sie
gelingt durch eine Ausweitung der Beschäftigung im Dienstleistungssektor, wenn
die entsprechenden arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt
werden.
Die
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen darf dabei kein bloß arbeitsmarktpolitisches
Instrument unter Beibehaltung der überkommenen Strukturen bleiben.
Die
Bundesanstalt für Arbeit gibt jährlich ca. 40 Milliarden DM für die "aktive"
Arbeitsmarktpolitik aus. Hinzu kommen noch rund 10 Milliarden DM, die jährlich
von den Ländern, den Kommunen und vom Europäischen Sozialfonds für
Arbeitsförderungen aufgebracht werden. Rund 100 Milliarden DM werden jährlich
für die als "passiv" bezeichneten Maßnahmen aufgewandt, das sind
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Aufwendungen für arbeitsmarktpolitisch
motivierte Frühverrentungen.
Die
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen muß die bisherigen Gleise der jährlich
50 Milliarden Mark kostenden aktiven Arbeitsmarktpolitik verlassen und zu einer
wirklichen Strukturveränderung führen. Nur durch Strukturveränderung ist die
strukturelle Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Strukturell-dauerhafte
Ausgrenzungen vom Arbeitsmarkt und dadurch von der Teilhabe an einem
wesentlichen Lebensbereich sind ein sozialpolitischer Skandal.
Die
Beschäftigungslücke in Deutschland im Bereich der Dienstleistungen wird auf
rund 8 Millionen Arbeitsplätze geschätzt. Ein hoher Anteil davon betrifft
einfache, niedrigproduktive und zumeist personen- und haushaltsbezogene Dienstleistungen.
Es besteht also ein enormes Beschäftigungspotential für gering- oder
niedrigqualifizierte Arbeitnehmer. Die erforderlichen Strukturveränderungen
müssen zur Aktivierung dieses Potentials führen.
Dabei muß
ein sozialpolitischer Grundsatz die Richtung der Strukturveränderung vorgeben:
Der Grundsatz, daß die Gemeinschaft den einzelnen Menschen
Solidaritätspflichten nur in dem Maße auferlegen darf, als es den Einzelnen
dadurch nicht unmöglich gemacht wird, für sich selbst zu sorgen. Wo Solidaritätspflichten
sinnvolle und produktive Teilhabe am Arbeitsleben verhindern, verkehren sie
sich ins Unsoziale.
Die nachhaltige Ausweitung der Beschäftigung
gelingt durch eine strukturverändernde Kombination zweier Maßnahmen:
Zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bei
niedrigen Einkommen ist ein progressiv gestaffelter Beitragsaufbau auf der
Grundlage eines Freibetrags gesetzlich festzulegen.
Das Modell
entspricht grundsätzlich der Systematik der Einkommenssteuer. Die Festlegung
von Freibetrags- und Progressionszone muß sich an der Sozialhilfe für
arbeitsfähige Personen orientieren.
Die in der
Freibetrags- und Progressionszone entstehenden Beitragsausfälle müssen aus
Steuermitteln ersetzt werden. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitgeber- und
den Arbeitnehmeranteil. Die vorgeschlagene Regelung läuft auf eine teilweise
Umfinanzierung des Sozialstaats in Form eines Ersatzes von Beiträgen durch
Steuern hinaus. Sie sollte wegen der beabsichtigten Struktureffekte allgemein
und zeitlich unbeschränkt gelten.
Verschiedene
Modellvorhaben, Erfahrungen aus dem Ausland sowie wirtschafts- und
sozialwissenschaftliche Untersuchungen begründen die Erwartung einer
außerordentlichen Beschäftigungswirksamkeit dieser Strukturveränderungen.
Mit einem
Entlastungsaufwand bei den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 14,35 Mrd.
DM ließen sich nach Berechnungen des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW) eine Freibetragszone von 300 DM (Bagatellgrenze) bis
1.400 DM und eine anschließende Progressionszone bis 2.800 DM festlegen. Dabei
sind monatliche Vollerwerbseinkommen verheirateter Arbeitnehmer bei einer
Normalarbeitszeit von 35 Stunden gemeint. Bei Teilzeitbeschäftigungen wäre der
Zuschuß anteilig zu zahlen. Für Überstunden erfolgte kein höherer Zuschuß.
Entsprechende Berechnungen des Institus für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) kommen bei einem Entlastungsaufwand von 19,9 Mrd. DM auf eine
Progressionszone von 1.476 bis 2.953 DM. - Weitere Berechnungen, die 1999 im
Auftrag des Bündnisses für Arbeit vorgelegt wurden, sind mit diesen Ergebnissen
insgesamt vereinbar. Sie kommen z. B. bei einer Progressionszone von 1.250 bis
2.500 DM auf einen Entlastungsaufwand von 10 Mrd. DM und bei einer Progressionszone
von 1.500 bis 3.000 DM auf einen Entlastungsaufwand von 19 Mrd. DM.
Die
Modellrechnungen orientieren sich grob an einem Entlastungsaufwand, der etwa
einem Prozentpunkt der Sozialversicherungsbeiträge entspricht.
Die Freistellung aller Arbeitnehmereinkommen im
Bereich von 300 bis etwa 1.200 DM von allen Sozialversicherungsbeiträgen und
die Einrichtung einer Progressionszone im Bereich von etwa 1.200 bis etwa 3.000
DM muß um eine aktivierende Arbeitsmarkt- und Sozialhilfepolitik ergänzt werden,
um erfolgreich zu sein.
Personen,
denen die Übernahme einer Beschäftigung nicht zumutbar ist, müssen weiterhin
den vollen Sozialhilfesatz erhalten. Die Beibehaltung des Prinzips der
Sozialhilfe mit den geltenden Regelsätzen ist Bestandteil des vorgeschlagenen
Modells. Forderungen nach einer generellen Rückführung sind unfair und
ungerecht. Niemandem, der Hilfe braucht, darf Hilfe verwehrt werden.
Die
vorgeschlagenen Strukturveränderungen werden zu einer nachhaltigen
Beschäftigungsdynamik führen. Die dadurch bewirkte Reduktion der Sozialausgaben
wird eine allgemeine Reduktion der Lohnnebenkosten erlauben. Die Erschließung
marktfähiger Beschäftigungsfelder für Geringqualifizierte wird eine neue
Existenzgründungswelle im Dienstleistungssektor in Gang setzen. Es werden neue
Unternehmen entstehen, die neue Produkte entwickeln und durch das Angebot neuer
Produkte neue Märkte erschließen. Nicht außer Acht bleiben darf auch, daß viele
Geringqualifizierte durch die Aufnahme einer regelmäßigen Beschäftigung ihre
Qualifikation verbessern und damit die bisher verschlossene Möglichkeit des beruflichen
Aufstiegs bekommen. Der gesamtwirtschaftliche Effekt der Strukturmaßnahmen wird
eindeutig und deutlich positiv sein.
Die
Beitragserstattungen und -zuschüsse in der Freibetrags- und in der
Progressionszone sind aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Größenordnung für
den Start der Strukturveränderung liegt nach den angesprochenen - statischen -
Berechnungen bei 20 Milliarden DM. Das ist weniger als die Hälfte des Betrags
von rund 50 Milliarden DM, der zur Zeit jährlich für die aktive
Arbeitsmarktpolitik ausgegeben wird. Für einen aufwandsneutralen Start der
Strukturveränderung ist diese bisherige aktive Arbeitsmarktpolitik zu
überprüfen und auf diejenigen Maßnahmen zu reduzieren, deren Effektivität und
Effizienz erwiesen sind. Das liegt in der Logik unserer Politik, die Steuern
und Abgaben zurückzuführen. Deshalb finanzieren wir um.
Die
Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf die genannten arbeitsintensiven Dienst-
bzw. Handwerksleistungen, die in besonderem Maße der Konkurrenz durch
Schwarzarbeit bzw. Schattenwirtschaft ausgesetzt sind, wird nach vorliegenden
Berechnungen (Universität Göttingen; Seminar für Handwerkswesen) in der ersten
Runde zu Steuer-Mindereinnahmen von rund 15 Milliarden DM führen. Die positiven
Effekte der Maßnahme, nämlich die Erhöhung der Nachfrage nach arbeitsintensiven
Handwerks- und Dienstleistungen und die damit verbundene Schaffung neuer
Arbeitsplätze in den betroffenen Wirtschaftszweigen wird zu einer Erhöhung des
Steueraufkommens und des Beitragsaufkommens bei den Sozialversicherungsträgern
führen, die die Mindereinnahmen der ersten Runde teilweise oder ganz
kompensieren.
V.
Die
Wissensgesellschaft ist dadurch geprägt, daß zu den klassischen Produktionsfaktoren
ein neuer Produktionsfaktor tritt: das Wissen. Vier Fünftel aller menschlichen
Arbeiten werden in Zukunft aus dem Umgang mit Wissen bestehen. Wissen bekommt
die Schlüsselrolle beim kostengünstigen und effektiven Einsatz von Produkten
und Dienstleistungen.
Eine
vordringliche Aufgabe bei der Fortgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft ist
deshalb die Reform unseres Bildungswesens. Bildung und Wissen werden mehr denn
je über Fortschritt, wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe
entscheiden. Niemandem darf die Chance versagt sein, seinen Fähigkeiten und
Bedürfnissen entsprechend an der Wissensgesellschaft teilzuhaben.
Mit der
Änderung der Arbeitswelt beim Übergang in die Wissensgesellschaft ändern sich
die Qualifikationsstruktur und die Qualifikationsanforderungen. Die Zeiträume,
in denen einmal erworbenes berufliches Wissen und berufliches Können aktuell
bleiben, verkürzen sich. Einmal erworbenes Wissen wird keine dauerhafte
Beschäftigung mehr garantieren, wie es in den Normalarbeitsverhältnissen der
Industriegesellschaft tendenziell der Fall war. Stattdessen werden
fachübergreifende Qualifikationen, lebenslanges Dazulernen und auch die
Bereitschaft zum Umlernen typisch für die Wissensgesellschaft. Wir brauchen
dafür neue Konzepte der beruflichen Aus- und Fortbildung. Sie müssen auch dem
Erfordernis lebenslangen Lernens Rechnung tragen.
Damit jeder
die Chance hat, aus seinen je besonderen Fähigkeiten Fertigkeiten zu machen,
müssen wir über die bestmögliche Förderung verschiedener Begabungen neu
nachdenken. Unser Schulsystem ist dazu nicht in der richtigen Verfassung. Es
ist nicht das angemessene Schulsystem der Wissensgesellschaft. Wir müssen es so
umgestalten, daß es individuelle Begabungen und Interessen besser fördert und
zugleich identifizierbare und vergleichbare Leistungsstandards sichert. Nur so
lassen sich die Kapazitäten freisetzen, die die Wissensgesellschaft braucht.
Nur so
lässt sich auch die Gefahr einer neuen sozialen Ausgrenzung bannen, die immer
deutlicher Kontur gewinnt. Wir müssen aufhören, den Begabungsbegriff de facto
auf den der intellektuellen Begabung zu reduzieren. Die Diskriminierung
praktischer Begabungen in unserem Schulsystem ist inhuman, wirtschaftsfeindlich
und unsozial. Sie wird den Erfordernissen der Wissensgesellschaft in keiner
Weise gerecht. Die Unattraktivität der Hauptschule im öffentlichen Bewußtsein
ist das deutliche Anzeichen einer unverantwortlichen Schieflage unseres
Bildungssystems.
Es wird von
der Qualität der Bildung und Erziehung abhängen, ob die heranwachsende
Generation den Ansprüchen und Herausforderungen gewachsen sein wird, mit denen
sie in Zukunft konfrontiert wird.
Wi brauchen
eine Weiterentwicklung der Kinderbetreuungsangebote und eine Reform des
Schulsystems. Wir müssen ein familienorientiertes Angebot von
Betreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen schaffen.
VI.
Nur
Menschen, die in einer gerechten Ordnung leben, werden sich mit ihrem
Gemeinwesen identifizieren. Sie werden nicht nur Rechte einfordern, sondern
auch ihre Verantwortung wahrnehmen. Zwar ist beim Übergang in die Wissensgesellschaft
allenthalben ein Trend zur Individualisierung von Lebensstilen festzustellen.
Die Menschen sind mehr als früher bereit, zu experimentieren, sich Neuem
zuzuwenden, Wagnisse einzugehen. Sie sind aber auch bereit, Verantwortung dafür
zu übernehmen. Die Kehrseite dieser Trends ist die Abnahme homogener Strukturen
in der Gesellschaft und die Herausbildung einer Vielzahl verschiedener Milieus
oder Lebenswelten. Es wäre grundfalsch, in dieser Tendenz zur
Individualisierung und zur Vermeidung von Konformitätszwängen eine per se
unsoziale Tendenz zu sehen. Die Politik der Sozialen Marktwirtschaft muß den
geänderten Bedingungen Rechnung tragen. Sie muß die Bereitschaft der Menschen
zur Übernahme von Verantwortung nutzen und stärken. Die Soziale Marktwirtschaft
kann ohne eine Kultur der Selbständigkeit, der Solidarität, der
Selbstverantwortung und Risikobereitschaft auf Dauer keinen Bestand haben. Eine
solche Kultur läßt sich weder durch den Staat verordnen noch durch den Markt
automatisch herbeiführen. Vielmehr gilt es, den enormen Reichtum an
individueller Verantwortungsbereitschaft in unserer Gesellschaft zu nutzen.
Alle, die bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Gemeinwohl beizutragen
und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, sind in jeder möglichen
Hinsicht zu stärken und zu unterstützen. Bürgerschaftliches Engagement ist in
einer zunehmend individualisierten Gesellschaft wichtiger denn je. Zur
erfolgreichen Fortgestaltung der Sozialen Marktwirtschaft brauchen wir einen
neuen Sozialkontrakt zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.
Der Respekt
vor der Schöpfung und die Verantwortung für die kommenden Generationen machen
den Grundsatz des nachhaltigen Wirtschaftens zu einem wesentloichen Prinzip der
Sozialen Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert. Die Ausgestaltung dieses Prinzips
soll getragen sein von der Einsicht aller am Wirtschaftsprozess Beteiligten.
Deshalb haben das eigenverantwortliche Handeln jedes einzelnen Bürgers und
Selbstverpflichtungen der wirtschaftlichen Interessensgruppen, wenn sie sich am
Grundsatz der Nachhaltigkeit orientieren, eindeutigen Vorrang vor staatlich
verordneten Regelungen.
Auch in Zukunft gilt: Die Verantwortung und das
Engagement seiner Bürger ist die Seele des Gemeinwesens. Die Sorge für das
Gemeinwohl kann nicht nur dem Staat allein überlassen bleiben. Das Gemeinwohl
ist auf die bürgerliche Mitte angewiesen: auf alle, die mit eigener Leistung
und in eigener Verantwortung ihr Leben gestalten oder gestalten wollen. Auf
regionaler, nationaler und internationaler Ebene ist die Trias von Markt, Staat
und Bürgergesellschaft erforderlich, um die Chancen einer offenen Welt und
eines neuen Europas zu nutzen und das gemeinsame Erbe der Schöpfung zu wahren.
Petersberg, 12. Mai 2001